Jetzt ist es amtlich, das Gericht hat entschieden, Hr. Listl muss die Kohle rausrücken. Der Kaufvertrag ist von Anfang an nichtig. Nun muss er die 40 Millionen samt Zinsen von 1,5 Millionen und Anwaltshonorar zurückzahlen. Tja, sowas gibt es nur bei der GKM.
Zuerst verkauft Listl den gesamten Laden mit Mannschaft, dann kündigen die erfolgreichsten Mitarbeiter und nicht nur die, sondern danach auch die Zürich Versicherung der GKM. Als das noch nicht genug wäre, muss er nun den Kaufpreise im vollem Umfang zurückzahlen. Das nennt man wohl " wie gewonnen, so zeronnen"!
Bei dem dem Slogen " oft kopiert, nie erreicht", hat die GKM wohl recht. Sowas muss man nun wirklich nicht kopieren.
Eigentlich nur Schade um die verbliebenen Mitarbeiter, denen vorgespielt wird wie toll und einzigartig alles ist. In Wahrheit sind es nur Pflichten und keine Rechte. Naja, irgendwann wird jeder schlau.